Richtigstellung zur Broschüre "Heft 5-2014 Beiträge zur Heimatgeschichte Gräfenroda" 

 

Die auf Seite 116 dieser Schrift gemachte Darstellung über meinen Vater Eduard Kliebsch 
(Anlage 1)
entspricht nicht der Wahrheit.

Sie stellt eine freie Interpretation des Verfassers Hubert Beyer dar und deckt sich nicht mit den Angaben in der Quelle 129 (Anlage 2), die er für seine Behauptung angab. Da sind nur Briefe zitiert, die im Januar 1939 und später verfasst wurden. Der Kaufvertrag wurde aber notariell am 12.12.1938 abgeschlossen, so dass die Behauptung, Eduard Kliebsch hätte den Kauf der jüdischen Besitzanteile 1938  beantragt, falsch ist. Er hat den Kauf der jüdischen Besitzanteile überhaupt nicht beantragt, sie wurden ihm vor der Arisierung von Heinrich und Julius Lieberg, den jüdischen Miteigentümern der Firma "Glastechnische Vereinigung Gräfenroda" (GVG) zum Kauf angeboten. Sie wollten die Anteile nur an meinen Vater verkaufen. Für den Abschluss des Verkaufs bat Herr Dr.Walter Lieberg, der die Verkäuferseite vertrat, meinen Vater, einen Termin bei einem Notar in Erfurt auszumachen, so dass der Verkauf beim Notar Müller in Erfurt am 12.12.1938 erfolgte.

Außerdem wurden die Namen nicht quellengetreu von Herrn Beyer zitiert:
"1938 beantragte der damalige, in Geschwenda wohnhafte Geschäftsführer Eduard Kliebsch im Rahmen der Arisierung..." und weiter "...hatte Kliebsch die Geschäftsanteile der beiden Juden von je 5000 RM für einen "Schnäppchenpreis" von je 1650 RM gekauft. 129"
In der Quelle 129 stand dieser Text nicht drin und Namen wurden da abgekürzt.
Über Eduard Kliebsch wurden Bewertungen vorgenommen, die nicht in der Quelle129 stehen. Er wurde auf der gleichen Seite der Broschüre mit Hetzfilmen wie "Jud Süß", "Der ewige Jude", "Erbkrank", NS-Rassenlehre, Euthanasie und Judenverfolgung namentlich benannt und damit zusätzlich verunglimpft.
Mein Vater sollte an den Pranger gestellt werden, deshalb wurde er mit vollem Namen genannt.
Die beiden jüdischen Miteigentümer blieben wie in der Quelle129 Heinrich L. und Julius L., also weitgehend  anonym .Sie waren nur Mittel zum Zweck. Als ich Herrn Beyer darauf hinwies, war seine Reaktion: "Warum sollte ich den Namen abkürzen, es hätte sowieso jeder gewusst, dass Eduard Kliebsch gemeint ist."

Eduard Kliebsch  hatte ein sehr gutes Verhältnis zu den jüdischen Miteigentümern Lieberg aus Kassel. Weil sie seinen Aufstieg in der Firma gefördert hatten und in ihm eine Person ihres Vertrauens sahen, boten sie ihm als einzigen, noch bevor die Arisierung akut wurde, ihre Anteile im August 1938 (Anlage3) zum Kauf an. Sie wollten damit auch die Position meines Vaters als Geschäftsführer stärken. Wegen der politischen Verhältnisse wollte die Familie Lieberg Deutschland verlassen. Nach der sogenannten "Reichskristallnacht" , dem Judenpogrom am 9.November 1938 wurde von staatlicher Seite verfügt, dass alle jüdischen Anteile aus den Firmen  entfernt werden mussten.

Eduard Kliebsch war 1924 als kaufmännischer Lehrling  in die Firma "Glastechnische Vereinigung Gräfenroda" (GVG) eingetreten, bekam mit 22 Jahren Prokura  und wurde  1937  Geschäftsführer.  Nachdem der Buchhalter Wittmann gekündigt wurde, war er der einzige in der Firma mit kaufmännischer Ausbildung. Auch deshalb haben die Liebergs seinen Aufstieg in der Firma gefördert und gegen Widerstände durchgesetzt.(Anlage4)
Er hatte sich sehr in der Firma engagiert, mit seinen Englischkenntnissen  in einer sehr kritischen Zeit Auslandskunden für die Firma gewonnen und damit die Pleite abgewendet.

Bei der oberflächlichen  Betrachtungsweise von Hubert Beyer ist der Kaufpreis von 3.300 RM beim Nennwert 10.000 RM natürlich ein "Schnäppchenpreis" und mein Vater ein gewissenloser Judenabzocker, der skrupellos die Zwangslage der Liebergs ausgenutzt hat. Aber so simpel, wie  es der Autor sieht,  waren die Verhältnisse damals nicht.

Die Liebergs gingen  selbst nicht davon aus, dass der wahre Wert dem Nennwert der Anteile entsprach. Das belegen ihre Briefe. Bis Ende 1931 waren die Verluste der Firma auf 33.788,19 RM angewachsen. Daraufhin wurden die Gesellschafteranteile halbiert, um die Bilanz auszugleichen. Danach wurden wieder bescheidene Gewinne verzeichnet, z.B. 1935   49,41 RM,  1936   253,14 RM und 1937  275,56 RM. Das wird in den Bilanzen der Firma ausgewiesen. (Quelle: Protokollbuch GVG)
Bei dem Vertrag vom 12.12.1938 hatten weder Käufer noch Verkäufer Einfluss auf den Preis. Er wurde von staatlicher Seite festgesetzt. Der Ertragswert der Firma war offenbar dafür maßgebend . Der niedrige Gewinn nach der letzten Bilanz von 1937 von 275,56 RM  und den Vorjahren im Verhältnis zu den gesamten Gesellschafteranteilen von 40.000 RM führte wahrscheinlich zu dem niedrigen Ertragswert. Der Ertragswert hat gegenüber dem Substanzwert beim Verkauf einer Firma  auch heute Vorrang. Auch deshalb ist Herrn Beyers Polemik bzgl. "Schnäppchenpreis" überhaupt nicht sachgerecht. Es zeugt von wenig ökonomischer Sachkenntnis und diente allein der Diffamierung meines Vaters.
Wegen der staatlichen Festlegung des Preises gab es dann den in der Quelle 129 zitierten Briefwechsel im Januar 1939, um zu kontrollieren, ob die  Vertragsabwicklung beim Notar Müller (Erfurt) nach den staatlichen Vorgaben gemacht wurde.

Eduard Kliebsch wurde  1940 zur Wehrmacht eingezogen und kehrte erst 1948 aus der Kriegsgefangenschaft zurück. Meine Mutter Lisa Kliebsch bemühte sich nach 1945 vergeblich, beim Einwohnermeldeamt und der Polizei in Kassel den Aufenthaltsort der Familie Lieberg ausfindig zu machen, um die Rückübertragung der Anteile in die Wege leiten zu können .(Anlage5). Sie waren aber nicht auffindbar. Herr Walter Lieberg, der am 12.12.1938 beim Notar Müller in Erfurt die Verkäuferseite vertrat, kaufte sich in Erfurt  ein Buch über Brasilien. Wahrscheinlich  war die Familie nach Südamerika ausgewandert.
Die Anteile wurden  vom Landratsamt dem Betriebsobmann der Firma (Gewerkschaft) zur Treuhandverwaltung übergeben. Später (Gesellschafterversammlung 4.2.1947) wurde Eduard Kliebsch auf Antrag der Gewerkschaft in Abwesenheit (Kriegsgefangenschaft) als Geschäftsführer abberufen.

 

Hubert Beyer wurde von mir über die unwahren Darstellungen in der  Broschüre informiert. Er entschuldigte sich  bei mir .(Anlage6)   Man kommt aber zu dem Schluss, dass diese Entschuldigung pure Heuchelei war. Das macht sein Verhalten besonders fragwürdig.
Er schreibt:
"Hallo Heimatfreund Peter,
zunächst mein aufrichtiges Bedauern, dass meine Darlegungen zum Sachverhalt „Glastechnische Vereinigung“ dein Andenken an dein Vater verletzt haben. Das war nicht meine Absicht. Mir war bei der Verfassung des Heftes die verwandtschaftliche Verbindung nicht gegenwärtig. Wenn mit diese Verbindung bewusst gewesen wäre, hätte ich bestimmt mit dir dazu Kontakt aufgenommen und die Beschreibung des Sachverhaltes hätte dann präziser erfolgen können."

Die normale  Reaktion von Heimatfreund Hubert  wäre eigentlich gewesen, den Worten Taten folgen zu lassen und die Behauptungen richtig zu stellen. Niemand hat ihn daran gehindert, nachdem er den wahren Sachverhalt kannte. Außerdem forderten dies außer mir auch Frau Greßler als Mitherausgeberin der Broschüre und Herr Bürgermeister Fiebig von Gräfenroda.

Die wahrscheinliche Motivation für Herrn Beyer erfährt man, wenn man in der Entschuldigung liest:

"Die Broschüre ist im Verkauf und auch nicht einziehbar. "

Es wäre ein Leichtes gewesen, den Verkauf zu stoppen, nur Telefonanrufe von ihm an die 3 Stellen, wo verkauft wurde. Er kennt die Leute persönlich. Er stammt aus Gräfenroda.
Die beiden Broschürenverkäufer Frau Gebhardt im Fleischereigeschäft Gebhardt und Herr Adorf in der Postagentur Gräfenroda erzählten mir, dass sie den Verkauf ehrenamtlich betreiben, und den vollen Erlös aus dem Verkauf der Broschüren erhält Herr Beyer.
Man kommt zwangsläufig zu der Erkenntnis, dass es Herrn Beyer weniger um eine wahrheitsgemäße Darstellung der damaligen Verhältnisse geht. Höchste Priorität hat offenbar der rasche Erlös aus dem Verkauf der Broschüren.

Mir ist völlig unverständlich, dass er angeblich nicht wusste, dass Eduard Kliebsch mein Vater ist.
Im Januar 2013 hatten wir uns getroffen. Er stellte mir Fotos von der Gaststätte Range "Zum wilden Geratal", die sich neben der "Technik" ( GVG ) befand, zur Verfügung  und ich ihm ein Foto von 50 Jahren "Technik"  per eMail .(Anlage7) Der Hintergrund dafür war immer die berufliche Tätigkeit meines Vaters in der "Technik". Familien mit dem Namen Kliebsch gab es in Gräfenroda und Geschwenda nur einmal. Die Entschuldigung von Herrn Beyer offenbart ein seltsames Verständnis von wahrheitsgetreuer Darstellung: "Wenn mit (mir) diese Verbindung bewusst gewesen wäre, hätte ich bestimmt mit dir dazu Kontakt aufgenommen und die Beschreibung des Sachverhaltes hätte dann präziser erfolgen können." 
Die logische Schlussfolgerung daraus ist:  Bei Fremden darf man Lügen verbreiten ???

Eine besonders pikante Note erhielt der Vorgang noch dadurch, dass mir Hubert Beyer die Broschüre selbst zuschickte, um sich für die  Gedichte von Emil Schimek, die ich ihm zur Verfügung getellt hatte, in der Schrift zu bedanken. Er war auch darüber informiert, dass diese Gedichte aus dem Nachlass meines Vaters stammten. Für einen neutralen Betrachter muss ich doch über einen ganz miesen Charakter verfügen, wenn ich an einer Schrift mitarbeite und mir dafür in der Schrift gedankt wird, wo Seiten zuvor mein Vater diffamiert wurde. Ist das purer Zynismus oder ist Hubert Beyer wirklich so vergesslich, wie er sich selbst darstellt?  Dann sollte aber der Heimatverein in Gräfenroda   überlegen, ob ihm weiterhin das Verfassen von Schriften mit solch sensiblem Inhalt anvertraut werden kann. Als ich ihm die Gedichte gab, war nie die Rede davon, dass er sie in einer Broschüre verwenden will. Er hätte mir vor dem Druck das Manuskript zeigen müssen. Dann hätte man den Schaden noch abwenden können.
Es ist sicher wichtig, die Jugend über die schlimmste Zeit Deutschlands aufzuklären. Man erweist diesem Anliegen aber einen Bärendienst, wenn man nicht objektiv recherchiert und Unwahrheiten verbreitet, die das Andenken Verstorbener verunglimpfen. Man sollte mit diesem Thema sehr verantwortungsvoll und sensibel umgehen, denn alle Betroffenen haben Verwandte und Freunde, die man durch Verleumdungen mit beleidigt und in ihren Gefühlen verletzt. 

Nach einem persönlichen Gespräch mit Herrn Bürgermeister  Fiebig stoppte dieser den Verkauf der Broschüren in der Heimatstube und die Werbung dafür auf der Webseite der Gemeinde. Er regte an , eine Richtigstellung in die noch nicht verkauften Broschüren einzulegen. Ich lieferte die Zuarbeit. (Anlage8) Es war nun am Autor, Herrn Beyer, dies umzusetzen, zumal man seine Entschuldigung mir gegenüber so verstehen konnte. Nichts passierte. Stattdessen  kritisierte Herr Beyer den Bürgermeister, weil er als Mitglied der Linkspartei nicht seine Position vertrat. Wir leben aber nicht mehr in der DDR, wo die SED die politischen Ziele über die Wahrheit stellte. Wie kann man 25 Jahre nach dem Ende  der DDR von der Linkspartei  das gleiche Verhalten wie von der SED erwarten ?

Ich informierte auch Frau Greßler als Mitherausgeberin der Broschüre über die Unwahrheiten. (Anlage9, Anlage9a=au.jpg). Sie stoppte den Verkauf im Fleischereigeschäft Gebhardt. Aber  Herr Beyer   bestand auf dem Weiterverkauf. So wurden da und in der Postagentur Adorf ohne Richtigstellung die Broschüren weiterhin verkauft. Frau Waltraud Gebhardt sagte mir Anfang Juni, dass sie alle ihre Exemplare inzwischen verkauft habe.

Für den Leser der Broschüre fand mit der Arisierung eine Enteignung der Juden statt, ggf. vor einem NS-Tribunal , fixiert in einem "Kaufvertrag", wie Herr Beyer schreibt. Wenn die Verhältnisse nicht näher beschrieben werden, liegt für Außenstehende und das sind nun einmal die heutigen Leser, dies nahe. Mein Vater wurde zu einem  gewissenlosen Judenabzocker abgestempelt.
Das ist der Kontext der Broschüre, der noch durch die Nennung der anderen NS-Verbrechen auf der Seite 116 für den Leser verstärkt wird. 
Jeder , der diese Textpassage in der Broschüre gelesen hatte und den ich befragte, kam zu dieser Schlussfolgerung. Das war offenbar die Absicht von Hubert Beyer.
Nach meinem Rechtsverständnis  hat  Hubert Beyer  mit seinem Verhalten  bewusst gegen folgende Paragrafen des Strafgesetzbuches verstoßen: 
§187 STGB Verleumdung 
§189 STGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. 
Ich behalte mir rechtliche Schritte vor.

 

Peter Kliebsch   21.7.2014

eMail: braugasse@web.de

   

Abschließende Betrachtung März 2017:

3 Jahre ist es her, dass mir Hubert Beyer die Broschüre mit dem Dank für die Schimek-Gedichte und der gleichzeitigen Diffamierung meines Vaters schickte. Er entschuldigte sich dafür, „vergaß“ aber die normale Reaktion, diesen Fehler zu berichtigen, damit auch die Leser der Broschüre die Wahrheit erfahren. Mir nützt diese Entschuldigung nichts, ich kenne die Wahrheit anhand der von meinem Vater hinterlassenen Unterlagen. Nachdem ich auf Beyers öffentliche Richtigstellung monatelang vergeblich gewartet hatte, beauftragte ich einen Rechtsanwalt, eine außergerichtliche Geltendmachung mit der Bitte um Richtigstellung an Herrn Beyer zu schicken. Die Reaktion war negativ, sein RA schrieb an meinen RA u.a.:
"Unser Mandant hat vielmehr gerade bewußt davon abgesehen,die Übernahme im Bezug auf die Person des Käufers moralisch zu bewerten oder gar den Vorwurf zu erheben, dieser habe von der "Arisierung" profitieren wollen"
In Anlage 1, worauf sich der RA bezog, steht die unwahre Behauptung, mein Vater hätte im Rahmen der Arisierung den Kauf der jüdischen Anteile beantragt und zu einem "Schnäppchenpreis" mit einem "Kaufvertrag", also einem fingierten Kaufvertrag erworben und das im Kontext zu den anderen Naziverbrechen, also eine eindeutige Diffamierung meines Vaters als Judenabzocker und Nutznießer der Naziverbrechen.
Im Brief dieses RA fehlte eigentlich nur noch die Aufforderung, mich bei Hubert Beyer für meine unverschämte Forderung nach Richtigstellung in der Broschüre zu entschuldigen. Dass sich Beyer bei mir für den "unpräzisen Sachverhalt" entschuldigt hatte, muss diesem RA völlig entgangen sein. Kein weiterer Kommentar dazu !
Ich sah daraufhin keinen anderen Weg, als eine Strafanzeige bei der Polizei in Berlin zu stellen, wo auch Herr Beyer wohnt, mit Begründung durch die bereits erwähnten §187 und 189 StGB.
Um die Leser der Broschüre doch noch zu erreichen, ließ ich eine Richtigstellung im Amtsblatt, das in jeden Haushalt der VG "Oberes Geratal" verteilt wird, im kostenpflichtigen Teil veröffentlichen.
Die Strafanzeige gegen Hubert Beyer wurde von der Staatsanwaltschaft Erfurt, wo der Fall nach 2 Monaten gelandet war, abgewiesen. Begründung war ein Formfehler und - Verjährung. Da wurde ich für meine Gutmütigkeit, aufgrund von Beyers Entschuldigung auf eine Richtigstellung durch ihn zu hoffen, noch bestraft.
Durch meine Beschwerde ( 2 Monate Dienstweg sind nicht mein Verschulden, ein Formfehler kann nicht die Arbeit der Staatsanwaltschaft blockieren, wenn zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft auch gehört, anonyme Anzeigen zu bearbeiten und auch ohne Anzeige zu ermitteln, wenn sie selbst strafrechtliche Vergehen feststellt) wurde das Verfahren im Januar 2015 wieder aufgenommen.
Nachdem ich 2 Jahre nichts gehört hatte, bekam ich auf meine Nachfrage am 12.1.2017 den Bescheid, dass die Anzeige abgelehnt wurde. Herr Beyer habe mit seiner Darstellung nur seine Meinung nach Art.5 GG geäußert. Das sei nicht strafbar. Art.5 GG enthält aber auch noch den Punkt ( 2) : “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,... und in dem Recht der persönlichen Ehre”.
Hauptgrund der Anzeige war nun einmal das Verhalten Beyers nach der Veröffentlichung der Broschüren. Es ist mir unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft das nicht akzeptieren wollte.
Der Verkauf der Broschüren wurde vom Bürgermeister Fiebig und von Frau Greßler gestoppt. Herr Beyer ließ aber in Kenntnis der wahren Verhältnisse die Broschüren ohne Richtigstellung weiter verkaufen . Die völlige Ignoranz meiner Argumente, die mit keiner Silbe bei der Ablehnung erwähnt bzw. bewertet wurden, war bis zur Generalstaatsanwaltschaft festzustellen. Objektivität bei der Ermittlung sieht nach meinem Rechtsempfinden anders aus.
Der Fall landete bei der Generalstaatsanwaltschaft, nachdem ich mich zum 2.Mal über die Staatsanwältin beschwerte , die wieder mit der Bearbeitung dieses Falls betraut wurde und zum gleichen Ergebnis wie 2 Jahre zuvor kam. Alles andere wäre bei dieser Konstellation wohl auch nicht möglich gewesen.


Bei der Ablehnung wurde überhaupt nicht erwähnt, dass

1. die Familie Lieberg meinem Vater vor der Arisierung im August 1938 vertraulich die Geschäftsanteile zum Kauf angeboten hatte zu einem Preis unterhalb der Geschäftsanteile (Anlage 3)


2. der Kauf ohne Antrag auf Arisierung abgewickelt wurde. Die Liebergs wollten nur an meinen Vater verkaufen. Dazu mein Vater in Anlage 4: “Eines Tages rief mich Dr.W.Lieberg an und sagte mir, dass er mir die Beteiligung bzw. Anteile zu dem behördlich festgesetzten Preis übertragen wolle. Ich sollte am 12.12.38 abends 17 Uhr in Erfurt einen Notar aufsuchen...”

3. der staatlich festgesetzte niedrige Kaufpreis ergab sich offenbar aus dem Ertragswert der Firma. GVG hatte in den Jahren vor dem Verkauf der Anteile 1935 bis 1937 nur sehr kleine Gewinne gemacht.
1935                   49,41 RM
1936                 253,14 RM
1937                 275,56 RM
Damit hätten sich bei den gesamten Geschäftsanteilen von 40.000 RM , von denen mein Vater ein Viertel für 3.300 RM erwarb, die Kosten für meinen Vater unter den damaligen Verhältnissen nach 68 Jahren amortisiert. Ist das dann ein "Schnäppchenpreis" ?

4. meine Mutter versuchte nach 1945 die Rückabwicklung des Kaufs in die Wege zu leiten, vergeblich, weil die Liebergs nicht auffindbar waren und wahrscheinlich nach Südamerika ausgewandert waren. Die Anteile wurden konfisziert, die Gewerkschaft erhielt die treuhänderische Verfügung darüber, die Rückzahlung der 3.300 RM blieb aus. Erst 1952  in der DDR wurden meinem Vater Anteile als Kommanditisteneinlage zurückgegeben, weil neue Gesetze erlassen wurden und  niemand von der Familie Lieberg Ansprüche stellte. Die Firma GVG war inzwischen von einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt worden.Der Wert der Kommanditisteneinlage von Eduard Kliebsch betrug lt. Bilanz der Firma vom 31.12.1954     4.139,01 Mark der DDR. 
Wie aber ist der Kurs RM zu MDN (DDR) zu bewerten ? Bei Wikipedia "Reichsmark" findet man unter Kaufkraftumrechnung: 1 Reichsmark (1937/38) = 3,58 Euro (7,00 Deutsche Mark). Westmark zu Ostmark war der Kurs 1:5. So wurde  in der DDR aus den ehemals zu 3.300 RM erworbenen GmbH-Anteilen  4.139 Mark der DDR, mit verminderten Rechten versehen (nur die anderen ehemaligen Gesellschafter wurden Komplementäre).  Hinzu kam, dass die GVG wieder mal wegen  Steuerschulden und Forderungsverlusten in großen Schwierigkeiten steckte , als mein Vater die Kommanditisteneinlage erhielt.


5. Die Befragung von 5 Personen im Rahmen der Ermittlungen beschränkte sich nur darauf, den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Broschüre festzustellen, um die Verjährung zu begründen. Inhaltliche Dinge spielten keine Rolle. Ich wurde nie befragt.
Die Verjährung wird durch das Thüringer Pressegesetz geregelt.
§14 Verjährung TPG (3) Die Verjährung beginnt mit der Veröffentlichung oder Verbreitung des Druckwerkes
Es wird also zwischen Veröffentlichung und Verbreitung unterschieden. Die Verbreitung der Broschüre erfolgte im Gegensatz zu einer Tageszeitung über mehrere Monate, so dass nach meinem Verständnis erst der Verkauf der letzten Broschüre für die Verjährung relevant sein müsste.

Noch etwas zu den von Herrn Beyer gebrauchten Begriffen „Schnäppchenpreis“, „Kaufvertrag“ und Enteignung:

Auch im Rechtsstaat Deutschland ist die Bewertung bei Firmenverkäufen nach dem Ertragswert üblich. In Erinnerung dürfte allen noch der Verkauf der DDR-VEB-Betriebe durch die Treuhand sein. Diese Betriebe wurden zu sehr niedrigen, am Ertragswert ihrer Produkte orientierten Preisen an Investoren verkauft. Gerade in dieser Zeit waren DDR-Produkte wegen der neuen Möglichkeiten alles andere als ein "Renner". Der endgültige K.O. war die Einführung der DM am 1.7.90, der die DDR-Produkte um das ca. 3-fache verteuerte.  Viele Betriebe wurden danach geschlossen, die Mitarbeiter wurden arbeitslos und die neuen Besitzer nutzten die Grundstücke für andere Zwecke bzw. machten durch den Weiterverkauf  einen sehr guten Gewinn . 
Unter Treuhandchef Rohwedder wurde das DDR-Volksvermögen auf 600 Mrd. DM geschätzt. Es sollte den DDR-Bürgern zugute kommen. Als Frau Breuel 4 Jahre später den Verkauf beendete, stand ein Minus von 250 Mrd. DM zu Buche.
Darf man da in freier Meinungsäußerung nach Art. 5 GG pauschal von Enteignung der DDR-Bevölkerung sprechen und ironisch von „Kaufvertrag“ und „Schnäppchenpreis“, ohne die Hintergründe jedes Einzelfalles zu berücksichtigen ? Wie würde die Staatsanwaltschaft in einem solchen Einzelfall verfahren, wenn eine Entschuldigung für  eine unwahre Darstellung vorliegt, aber weiterhin in der Öffentlichkeit Lügen verbreitet werden?
Zusammenfassend ist festzustellen :
Wenn nun durch das Internet verstärkt sogenannte Fakenews im Umlauf sind, sollten die Geschädigten keinesfalls über eine Strafanzeige und den strafrechtlichen Weg versuchen, zu ihrem Recht zu kommen, jedenfalls nicht in Thüringen. Sie sollten immer den zivilrechtlichen Weg wählen und  sofort durch eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht  Beleidigungen  blockieren und nicht auf (geheuchelte) Entschuldigungen vertrauen. Die sogenannte 2.Chance zu geben und auf Einsicht zu hoffen, ist nach meiner Erfahrung ein schwerer Fehler.